TERRA SANA

VERTRAUEN VERBINDET









REVISION Download verfügbar

Gemäss Artikel 192 Absatz 8 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) des Fürstentums Liechtenstein muss eine Verbandsperson oder Gesellschaft, die gemäss den Statuten ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, eine Revisionsstelle bestellen. Aufgabe der Revisionsstelle ist es, die Buchhaltung und den Jahresabschluss darauf zu prüfen, ob sie Gesetz und Statuten entsprechen.

Die Terra Sana qualifiziert sich durch die Zulassung und die Erfahrung ihrer Mitarbeiter als befähigter Revisor für kleine und mittlere Mandate. Wir führen Abschlussprüfungen durch und erstatten darüber ein schriftliches Review an die obersten Organe.