Die Treuhänderbewilligung erlaubt die geschäftsmässige Ausübung folgender Tätigkeiten:
| Gründung und Verwaltung von Verbandspersonen und Gesellschaften für Dritte |
| Übernahme von Verwaltungsmandaten gemäss Art. 180 PAR |
| Allgemeine Vermögensverwaltung bei der Wahrnehmung von Organmandaten |
| Steuerberatung |
| Buchführung und Bilanzerstellung |
| Übernahme von Revisionsstellenmandaten |
| Finanzberatung |
| Wirtschaftsberatung |
| Rechtsberatung im Rahmen der vorstehenden Tätigkeiten |
| Immobilienverwaltung |